Umwelt

Bei einem Grossprojekt wie WILWEST ist es eine Herausforderung, allen Umweltanliegen und -erwartungen gerecht zu werden. Die Projektverantwortlichen setzen sich jedoch selbst hohe Standards und stellen sicher, dass WILWEST umweltverträglich und so nachhaltig wie möglich umgesetzt wird.

WILWEST muss umweltverträglich sein

Der Bau von grossen Infrastrukturanlagen kann erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Solche Anlagen wie der neue Autobahnkreisel, die Dreibrunnenallee und die Parkierung auf dem Areal WILWEST unterstehen darum einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In der UVP wird abgeklärt, ob alle geltenden Umweltvorschriften eingehalten werden. Bei WILWEST werden bereits in der Planung geeignete Massnahmen festgelegt, um unerwünschte Auswirkungen zu vermindern oder zu vermieden.

Fruchtfolgeflächen werden vollständig kompensiert

Fruchtfolgeflächen sind wertvolle Landwirtschaftsflächen (Ackerflächen). Die Kantone haben von Gesetzes wegen ihre Fruchtfolgeflächen zu sichern, damit die langfristige Versorgungssicherung mit Nahrungsmitteln erhalten bleibt. Rund 18 Hektaren Land auf den zukünftigen Wirtschaftsgebieten Münchwilen und Sirnach sind als Fruchtfolgeflächen (FFF) deklariert, was einer Fläche von ca. 25 Fussballfeldern entspricht. Diese werden unter der Leitung des Tiefbauamts des Kantons Thurgau vollumfänglich kompensiert.

Wie erfolgt die Kompensation?

  • Als FFF-Kompensation werden Landwirtschaftsflächen ausserhalb von Wil West, die einen ungenügenden Ober- und Unterboden aufweisen, mit Bodenmaterial aus dem Perimeter von Wil West zu wertvollen Fruchtfolgeflächen aufgewertet. Vereinfacht gesagt: Fruchtbare Schichten werden abgetragen und an einem anderen Ort wieder eingesetzt.
  • Acht der insgesamt 18 Hektaren sind Stand August 2022 gefunden und werden nun daraufhin überprüft, ob sich der Boden für die Kompensation eignet. Der Suchperimeter beginnt in einem engen Radius um Wil West und wird in Schritten vergrössert, bis die 18 Hektaren zusammen sind.
  • Wil West wird nur bewilligt, wenn ein vollständiges FFF-Kompensationsprojekt vorliegt. Das FFF-Kompensationsprojekt wird Mitte 2023 öffentlich aufgelegt. Es ist volle Transparenz gegeben.

Ökologischer Ausgleich für Flora und Fauna

 

Aktuell sind nur wenige wertvolle Lebensräume auf dem Areal vorhanden. Es sind dies Böschungen entlang der Autobahn und der Bahngeleise sowie der Wald Lenzenbühl. Für die einheimische Flora und Fauna und zugunsten der Biodiversität sind einige ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen.

  • Ausdolung Dreibrunnenbach und Bepflanzung der Böschungen mit Wiese und Hochstauden
  • Bepflanzung aller Gebäudedächer mit ortstypischem Halbtrockenrasen (Ruderalflur)
  • Schaffung von ortstypischen Lebensräumen mit hoher Biodiversität auf dem Gebiet Länzebüel, entlang der beiden Wirtschaftsgebiete und des Autobahnanschlusses (bspw. Hochstaudenflur, Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Fettwiese, Krautsaum und Gebüsche)

Überflüssige Strassen werden zu Fuss- und Velowegen

Die aktuellen Kantonsstrassen (Sirnacherstrasse und Dreibrunnenstrasse) verlieren mit dem neuen Autobahnanschluss und der neuen Kantonsstrasse «Dreibrunnenallee» ihre Funktion als Verbindungsstrassen. Daher werden sie deutlich verschmälert und zu Velo- und Fusswegen umgestaltet. Durch die Umgestaltung wird Boden für den ökologischen Ausgleich gewonnen.

Die Sirnacherstrasse (vorne) und die Dreibrunnenstrasse werden zurückgebaut und zu separaten Velo- und Fusswegen umfunktioniert.

Konzentration in Wil West, Schonung der Region

Viele der Massnahmen, die im Bereich Umwelt ergriffen werden, sind gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings geht mit WILWEST eine raumplanerische Errungenschaft einher: Die 23 Gemeinden der Regio Wil haben sich dazu bekannt, zugunsten einer konzentrierten Entwicklung auf dem Areal Wil West auf neue Baulandeinzonungen für Firmen in ihren Gemeinden zu verzichten. Mit dieser Massnahme wird die Zersiedelung gebremst. Die Kontrolle über die Umsetzung liegt bei den kantonalen Raumplanungsämtern.