WILWEST bleibt wichtigster Eckpfeiler des Agglomerationsprogramms Wil

Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau sind sich einig: Die Standortentwicklung WILWEST muss als wichtigster Eckpfeiler des Agglomerationsprogramms Wil weiterbearbeitet werden. Die gemeinsamen Absichten zum weiteren Vorgehen wurden mit den Fraktionsdelegationen der beiden Kantonsparlamente und den Gemeinden der Regio Wil erörtert. Im Zentrum der Diskussionen standen der Umgang mit den Grundstücken im Eigentum des Kantons St.Gallen und die Würdigung der Ergebnisse der Volksabstimmung vom 25. September 2022 im Kanton St.Gallen. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen gilt es nun aufzuarbeiten.

Die Arbeiten an der Standortentwicklung WILWEST sind weit fortgeschritten. Eingebettet in die Massnahmen des Agglomerationsprogramms Wil wurden die planungsrechtlichen Grundlagen, ein Richtprojekt und die Umweltverträglichkeitsberichte für ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Vorhaben erstellt. Die ursprüngliche Absicht des Kantons St.Gallen, den Arealteil Münchwilen als grösster Grundeigentümer in eigener Regie zu entwickeln und zu vermarkten, wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 zum entsprechenden Sonderkredit abgelehnt.

Entwicklungsbedürfnisse der Region

Die beiden Kantonsregierungen und die Gemeinden der Regio Wil sind jedoch überzeugt, dass sich die Entwicklungsbedürfnisse der Region nur mit einer allseitig abgestimmten Planung ressourcenschonend und nachhaltig befriedigen lassen. Boden soll nur dort verbraucht werden, wo er optimal für Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden kann. Das Agglomerationsprogramm Wil und die Standortentwicklung WILWEST als Teil davon sind ganz auf die Erfüllung dieser Anforderungen ausgerichtet. Im Zusammenspiel mit dem Einzonungsverzicht der Agglomerationsgemeinden wird ein ungeordnetes Wachstum in der Peripherie vermieden. Gleichzeitig werden optimale Bedingungen für die Wirtschaft und die Lösung der Verkehrsprobleme in der Region Wil geschaffen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die beiden Regierungen St.Gallen und Thurgau auf eine mögliche Lösung für das weitere Vorgehen in WILWEST geeinigt. Die bauliche Entwicklung und die Nutzung des Areals sollen im Grundsatz auf der Grundlage der bisherigen Arbeiten umgesetzt, aber noch stärker auf das Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Ein Verkauf der Grundstücke des Kantons St.Gallen auf den Zeitpunkt und dem Vorbehalt der Einzonung als Wirtschaftsareal an den Kanton Thurgau biete in der Gesamtschau die beste Gewähr für die Erreichung dieser Ziele.

Der Kanton St.Gallen will sein Land im WILWEST-Perimeter dem Kanton Thurgau verkaufen. Der Entscheid für den Verkauf respektive Kauf obliegt den beiden Kantonsparlamenten. Kommt das Geschäft zustande, verschiebt sich der Fokus des Projekts auf den Kanton Thurgau.

Bezüglich den gemeinsamen Überlegungen zum weiteren Vorgehen im Projekt Wil West haben sich die beiden Regierungen in den letzten Tagen mit den Fraktionen der Kantonsparlamente Thurgau und St.Gallen sowie den Gemeinden der Regio Wil ausgetauscht. Der Vorgehensvorschlag wurde dabei eingehend und teilweise kontrovers diskutiert. Es gab seitens der einzelnen Fraktionen der beiden Parlamente sowohl zustimmende wie auch kritische Stimmen zum geplanten Vorgehen. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen sollen deshalb nun aufgearbeitet und in die weiteren Überlegungen für die Zukunft von Wil West einfliessen. Im Frühjahr 2023 ist geplant, den angestrebten Lösungsweg nochmals mit den Fraktionen der beiden Parlamente und den Gemeinden der Regio Wil zu besprechen. Letztlich entscheiden die beiden Kantonsparlamente über ein allfälliges Grundstückgeschäft zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen.